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   BSG, 29.02.1972 - 2 RU 159/69   

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https://dejure.org/1972,4124
BSG, 29.02.1972 - 2 RU 159/69 (https://dejure.org/1972,4124)
BSG, Entscheidung vom 29.02.1972 - 2 RU 159/69 (https://dejure.org/1972,4124)
BSG, Entscheidung vom 29. Februar 1972 - 2 RU 159/69 (https://dejure.org/1972,4124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbsthilfearbeiten - Familienheimbau - Holzzuschnitt im Sägewerk - Transportvorbereitung - Holzrücken

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
    Durch den Ausbau wurde neuer steuerbegünstigter Wohnraum für den Kläger als Bauherrn geschaffen, Das Bauvorhaben war als steuerbegünstigt anerkannt (vgl BSGE 28, 134; 34, 82, 84; 45, 258; Brackmann aaO S, 475 b; Lauterbach aaO @ 559 Anm 92),.

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet eine Selbsthilfe, die nach Art und Umfang für die Finanzierung des Bauvorhabens keine erhebliche Bedeutung hat, keinen Versicherungsschutz; der durch den Wert der Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag muß in der Regel wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauv°rhabens decken (BSGE 28, 122, 126; 34, 82, 84; 45, 258, 262; LSG Rheinland-Pfalz Breithaupt 1972, 649; Brackmann aaO S. 475 a; Lauterbach aaO 539 Anm 93; Podzun aaO Kennzahl 300 S. 43; Bereiter-Hahn/Schieke, Unfallversicherung, 4. Aufl, 5 539 RdNr 30).

  • LSG Hessen, 22.08.1984 - L 3 U 912/82

    Selbsthilfearbeiten im Wohnungsbau; Entrümpelungsaktion

    Das sind in der Regel Arbeitsleistungen, die der Durchführung des Bauvorhabens unmittelbar dienen (vgl. BSG, Urteil vom 27.6.1968 - 2 RU 212/69 in E 28, 122; 29.2.1972 - 2 RU 159/69 in E 34, 82; 30.1.1975 - 2 RU 236/72 - in USK 7503; 8.9.1977 - 2 RU 20/77 - in USK 77 159; 26.3.1980 - 2 RU 13/78 -).
  • BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
    Bauvorhaben selbst oder auf Tätigkeiten im örtlichen Bereich des Familienheimes zu beschränken° Entscheidend ist vielmehr, ob die Tätigkeit in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens steht° Versichert sind die Personen, die "bei dem" Bau und nicht nur die "an dem" Bau eine Arbeit leisten (BSGE 34, 82, 83; Brackmann aaO S 474 w III; Lauterbach aaO Anm 93 zu EUR 539; Podzun aaO Kennzahl 300 S 42), Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29° Februar 1972 (aaO) das Herausschleifen von Holz aus dem Wald für den Transport zum Sägewerk, wo es für den Bau eines Familienheimes zugeschnitten werden sollte, als eine dem Bauvorhaben unmittelbar dienende Arbeitsleistung und deshalb als eine Selbsthilfearbeit iS des 5 537 Nr. 13 nvo aF (@ 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO) gewertet° Im Unterschied zu dem Jener Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hat sich der Unfall hier zwar in einem früheren Stadium der Arbeiten zur Beschaffung von Bauholz für den Familienheimbau ereignet, nämlich beim Fällen der Bäume, die für den anschließenden Transport zum Sägewerk und für die Verwendung beim Bau bestimmt waren° Nach der Lage des Falles diente aber diese'Arbeitsleistung ebenfalls unmittelbar dem Bauvorhaben und stand mit diesem in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang° Die Einbeziehung der unfallbringenden Tätigkeit in dieSelbsthilfe steht auch im Einklang mit Sinn und Zweck des 5 539 Abs. 1 Nr. 15, einem Bauhernn, der mangels ausreichender wirtschaftlicher Mittel genötigt ist, sein Familienheim - ebenso ähnliche vom Gesetzgeber aus familienpolitischen GesichtSpunkten begünstigte Arten des Wohnungsbaues - ganz oder teilweise selbst zu erstellen, und den ihn hierbei unterstützenden Personen - beitragsfrei - Unfallschutz zu gewähren (8 BSGE 28, 128, 129; 34, 82, 84).
  • LSG Niedersachsen, 24.11.1981 - L 3 U 82/80
    Sie muß dem Bauvorhaben unmittelbar dienen, dh es muß sich um Bauarbeiten handeln, die im allgemeinen von Betrieben des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes ausgeübt werden (vgl BSG 1968-06-27 2 RU 212/67 = BSGE 28, 122, 125 f; BSG 1972-02-29 2 RU 159/69 = BSGE 34, 82, 83 f); Selbsthilfe ist erheblich, die gegenüber den üblichen Unternehmerkosten in der Regel wenigstens 1, 5 % der Gesamtkosten des Bauvorhabens spart (vgl BSG 1968-06-27 2 RU 212/67 = BSGE 28, 122, 127).3.
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 102/69

    Aufschließung des Geländes - Erschließung eines Baugrundstücks - Abbruch eines

    29" Februar 1972 - 2 RU 159/69 -)° Der Kläger zu 1) verrichtete zusammen mit seinen Familienangehörigen bei der Durchführung de Bauvorhabens sämtliche Handlangerarbeiten" Die beiden Unfälle hatten sich auch zu einer Zeit ereignet, als die Kläger im Rahmen der Selbsthilfe tätig waren° Der Beklagte ist offensichtlich ebenfalls der AnsichtJ daß Selbsthilfe in einem rechtlich relevanten AUSmaß geleistet wurde° Er hat dem Kläger zu 2) nach Erlaß des Berufungsurteils durch Bescheid vom 24" April 1970 Unfallrente für einen begrenzten Zeitraum gewährt°.
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